Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Smart Sanieren GmbH, Risberg 60, 4634 Wisen

 

Grundlagen

Die Smart Sanieren GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Beratung, Planung und Koordination energetischer Gebäudesanierungen. Die Ausführung energetischer Sanierung gehört nicht dazu.

 

Auftragserteilung

Offerten der Smart Sanieren GmbH sind während 30 Tagen gültig. Die Auftragserteilung an Smart Sanieren GmbH kann schriftlich oder mündlich erfolgen und müssen durch Smart Sanieren GmbH schriftlich bestätigt werden.

 

Aufträge, welche den Umfang der auf der Webseite von Smart Sanieren GmbH beschriebenen Dienstleistungen überschreiten, müssen schriftlich vereinbart werden. Smart Sanieren GmbH hat das Recht, Aufträge abzulehnen.

 

Die Auftragserteilung des Auftraggebers gilt als Anerkennung dieser AGB und als Verzicht auf die allfälligen AGB des Auftraggebers.

 

Gutscheine

Gutscheine für Leistungen (z.B. EnergieChecks) gelten nur unter den aufgeführten Bedingungen, welche nicht abschliessend sein müssen. Der Anspruch des entsprechenden Beraters von Smart Sanieren GmbH auf finanzielle Unterstützung durch Bund oder den entsprechenden Kanton für Impulsberatungen und Energieberatungen ist eine zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit jeglicher Gutscheine.  Die Gültigkeit der Gutscheine verfällt zwei Monate nach deren Verteilung, jedoch spätestens am 31. 12. 2021.

 

Smart Sanieren GmbH hat das Recht, Durchführung der auf dem Gutschein aufgeführten Leistungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Die Gutscheine können weder kumuliert, in bar ausbezahlt, noch gegen anderweitig von Smart Sanieren GmbH erbrachte Leistungen verrechnet werden.

 

Rechte und Pflichten von Smart Sanieren GmbH

Smart Sanieren GmbH ist zur sorgfältigen Ausführung der Auftrag verpflichtet und muss auf Verlangen des Auftraggebers verständlich und wahrheitsgetreu über den Stand der Planungsarbeiten informieren.  

 

Smart Sanieren GmbH behält sich vor, die geschuldeten Leistungen von Hilfspersonen, Dritten (insbesondere Subunternehmern, Partnern) bzw. deren Mitarbeitern erbringen zu lassen. In diesem Fall haftet sie nur für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten.

 

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Informationen zum Stand der Planungen einzufordern. Er ist verpflichtet, korrekte Angaben für die Ausführung der an Smart Sanieren GmbH erteilten Aufträge zu machen.

 

Der Auftraggeber gibt Smart Sanieren GmbH alle Informationen, die benötigt sind, um die vertraglichen Leistungen erbringen zu können. Ferner hat er sofort alle Umstände anzuzeigen, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden können.

 

Die von der Smart Sanieren GmbH erstellen Dokumente (Berichte, Pläne, Zwischenberichte, usw) sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit der gemachten Aussagen zu prüfen und allfällige Unklarheiten bzw. Ungereimtheiten sofort zu melden, ansonsten diese als genehmigt gelten.

 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterstützungs- und Mitwirkungspflichten zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang für die Smart Sanieren GmbH unentgeltlich erbracht werden.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Weisungen klar, sachgerecht und auf Verlangen der Smart Sanieren GmbH schriftlich zu erteilen. Unsachgemässe Weisungen müssen nicht befolgt werden. Führen Weisungen zu Mehrkosten, so ist Smart Sanieren GmbH zur Weiterverrechnung an den Auftraggeber berechtigt.

 

Haftung

Smart Sanieren GmbH haftet für die sorgfältige Ausführung der Beratungs- und Planungsaufträge.

 

Smart Sanieren GmbH haftet jedoch nicht für die Erteilung behördlicher Bewilligungen, die Auszahlung von Förderbeiträgen an den Auftraggeber, die Einhaltung der Sanierungskosten und -terminen, die gesetzliche Konformität von  Werken oder die ordnungsgemässe Funktion von Werken, welche von Dritten erstellt wurden.

 

In keinem Fall haftet die Smart Sanieren GmbH für mittelbare Schäden und Folgeschäden. Ebenfalls ist die Haftung für etwaige Schäden aufgrund einer Pflichtverletzung des Auftraggebers ausgeschlossen.

 

Mängel

Der Auftraggeber muss Mängel an der von Smart Sanieren GmbH geleisteten Arbeit sofort rügen. Für versteckte Mängel besteht eine Frist von 30 Tagen.

 

Verrechnung

Wo nicht anders vereinbart, erfolgt die Verrechnung der Dienstleistungen Smart Sanieren GmbH nach Aufwand. Ausnahmen dazu sind die Durchführung von Energie Checks, die Erstellung von Gebäudeausweisen der Kantone (GEAK), sowie die Erstellung GEAK Plus (mit Beratungsberichten).

 

Ansonsten kommen, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, die Leistungs- und Honorarberechnung die Regelungen der SIA-Norm 102 zur Anwendung.

 

Die Rechnungen Smart Sanieren GmbH sind zahlbar innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne irgendwelche Abzüge. Smart Sanieren GmbH hat das Recht, für bereits geleistete Arbeiten Zwischenrechnungen zu stellen. Die Verrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese von der Smart Sanieren GmbH anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.

 

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne Weiteres in Verzug und schuldet den gesetzlichen Verzugszins. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso überfälliger Zahlungen gehen zulasten des Auftraggebers.

 

Auflösung des vertraglichen Verhältnisses

Sowohl der Auftraggeber, als auch Smart Sanieren GmbH haben das Recht, das Auftragsverhältnis jederzeit ohne die Angabe von Gründen zu beenden. In diesem Falle schuldet der Auftraggeber Smart Sanieren GmbH das Honorar für die bis dahin geleisteten Arbeiten.

 

Datenschutz

Smart Sanieren GmbH ist verpflichtet, mit den Daten des Auftraggebers und seines Eigentums vertraulich und sorgfältig umzugehen.

 

Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Vereinbarungen zwischen Smart Sanieren GmbH und den auftragserteilenden Kunden sind einfache Aufträge.

 

Die Empfehlungen und Richtlinien des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes (SIA) gelten nur dann, wenn sie explizit schriftlich vertraglich vereinbart wurden. Gerichtsstand ist Olten.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt für Regelungslücken. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung oder Regelungslücke ist durch eine Regelung zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck der Geschäftsbedingungen möglichst nahekommt, ohne selbst nichtig zu sein.

 

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